① Pflegegrad 1: Die Entlastungsleistung (125 €/Monat) muss separat bei der Pflegekasse beantragt werden. Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI gelten ab Pflegegrad 2.
Leistungszuschläge: Die Pflegekasse übernimmt automatisch 15–75 % des Eigenanteils – je länger der Aufenthalt, desto höher die Entlastung.
Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit 01.01.2020): Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € brutto zur Unterhaltszahlung herangezogen.
Alle Preise gelten für vollstationäre Pflege im Einzelzimmer. Anerkannter Partner der Pflegeversicherung und Beihilfestellen.
Gerade am Anfang tauchen viele Fragen auf. Das ist völlig normal. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen, die uns Angehörige immer wieder stellen.
Senioren- und Pflegezentrum Lichtenberg
Bergstraße 39-45
51597 Morsbach-Lichtenberg